Instandhaltung im Mietrecht - anwalt-im-netz.de

Instandhaltung durch den Vermieter. Unter Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen zu Gunsten der Mietsache zu verstehen, die einen bestehenden vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache aufrechterhalten. Die Pflicht des Vermieters zur Instandhaltung der Mietsache ergibt sich aus § 535 BGB. Diese Pflicht ist auf den Mieter von ...

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